Vermietung von kommunaler Infrastruktur
Alle Vereine mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg oder Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Gemeinde Roeser können die Gemeindesäle mieten.
Nutzungsordnung für die Gemeindesäle.
Gemeindehaus (40, Grand-Rue, Roeser)
Festsaal

Zweckbestimmung:
- Kulturelle Veranstaltungen, wichtige Treffen (Versammlungen und Kongresse)
- 220 Sitzplätze
Nutzungsgebühren :
- 250 € pro 4 Stunden (nicht gewinnorientierte Veranstaltung)
- 500 € pro 4 Stunden (Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Kaution: Die Kaution beträgt 500 € (Pauschalbetrag)
Pavillon Francis Klein

Zweckbestimmung:
- Versammlungen und Sitzungen, Vereinsempfänge
- 50 Sitzplätze
Nutzungsgebühren :
- 50 € pro 4 Stunden (nicht gewinnorientierte Veranstaltung)
- 100 € pro 4 Stunden (Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Kaution: Die Kaution beträgt 500 € (Pauschalbetrag)
Atrium

Zweckbestimmung :
- Kleine Ausstellungen, offizielle Empfänge, Empfang von Hochzeiten (Terrasse)
- 50 Sitzplätze
Kulturzentrum Edward Steichen (2, rue de Bettembourg, Biwingen)
Großer Raum « Family of Man »

Zweckbestimmung:
- Kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, kleinere Versammlungen
- 120 Sitzplätze; 200 Stehplätze
Nutzungsgebühren :
- 50 € pro 4 Stunden (nicht gewinnorientierte Veranstaltung)
- 100 € pro 4 Stunden (Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Kaution: Die Kaution beträgt 500 € (Pauschalbetrag)
Kleiner Raum « The Bitter Years »

Zweckbestimmung:
- Versammlungen
- 20 Sitzplätze
Nutzungsgebühren:
- 30 € pro 4 Stunden (nicht gewinnorientierte Veranstaltung)
- 60 € pro 4 Stunden (Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht)
Sporthalle (rue Alexandre Schintgen, Krautem)
Halle « Léon Maroldt »
Zweckbestimmung:
- Sportveranstaltungen (andere Veranstaltungen mit Sondergenehmigung des Schöffenkollegiums)
- 305 Plätze (Tribünen); 600 Plätze (Parkett)
Nutzungsgebühren:
- 250 € pro 4 Stunden (nicht gewinnorientierte Veranstaltung)
- 500 € pro 4 Stunden (Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Kaution: Die Kaution beträgt 500 € (Pauschalbetrag)
Freizeitanlage « Herchesfeld »
Freizeitanlage « Herchesfeld »

Zweckbestimmung:
- Konzerte und Festivals
- Aufführungen
- Volksfeste
- Versammlungen zu bestimmten Themen
Nutzungsgebühren:
- erster Tag 3.000 €
- zusätzlicher Tag 1.500 €
- Kaution: Die Kaution beträgt 5.000 € (Pauschalbetrag)
Antrag auf Miete von mobilen Einrichtungen
Spülwagen und/oder Toilettenwagen und/oder Getränkestand Peki*
Nutzungsgebühren:
- 60 € am ersten Tag (Gemeindegebiet)
- 15 € für jeden weiteren Tag (Gemeindegebiet)
- 120 € am ersten Tag (außerhalb des Gemeindegebiets)
- 30 € pro zusätzlichen Tag (außerhalb des Gemeindegebiets)
- Kaution: Die Kaution beträgt 250 € (Pauschalbetrag)
*Peki nur auf dem Gemeindegebiet.
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Kontakt & Öffnungszeiten
Administration communale de Roeser
40, Grand-Rue
L-3394 Roeser
Montag: 13h00-16h30
Dienstag bis Donnerstag: 8h00-11h30 und 13h00-16h30
Freitag: 7h00-16h30 (Ohne Unterbrechung)
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